Montag, 27. November 2006

Gutgläubigkeit ausgenutzt

Das grösste Boulevard-Medium der Schweiz, der «Blick» aus dem Hause Ringier führt eine «Wut-Ecke» für Leserreaktionen der besonderen Art.

Letzten Samstag wurde Esther Werthmüller, Weiach ZH mit folgenden Sätzen zitiert:

«Kürzlich klopfte es an unser Stubenfenster. Ein ca. 30-jähriger, netter Mann erzählte aufgeregt, ihm sei die Tasche mit allen Wertsachen gestohlen worden. Ob wir ihm 150 Franken auslehnen würden. Er bringe das Geld am nächsten Tag samt einer Flasche Wein zurück. Gutgläubig gaben wir ihm das Geld, warten aber immer noch aufs Retourbringen. Inzwischen haben wir erfahren, dass er es noch an anderen Orten versuchte. Wir werden niemandem Fremden mehr glauben. Unser Vertrauen in die Menschen hat den Nullpunkt erreicht!»

Fazit: Gesundes Misstrauen ist immer angebracht. Auch auf dem Land, das immer mehr zur Stadt wird.

Wer auf diese Weise angeschnorrt wird, der/die sollte nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Um eine Telefonnummer bitten, wo die Person Hilfe erwarten kann. Selber dort anrufen. Wenn die Person dann flüchtet: Signalement notieren. Meldung an die Polizei.

Noch besser: Gleich die Polizei rufen und dies der Person auch ankündigen. Schliesslich sollte der (behauptete) Diebstahl ja gemeldet werden. Auf diese Weise kann am besten überprüft werden, ob jemand Dreck am Stecken hat.

Quelle

  • BlickLeser Wut Ecke. In: Blick, 25. November 2006, S. 13

1 Kommentar:

Wiachiana-Verlag hat gesagt…

Zusatzinformationen, Warnungen und Handlungsempfehlungen findet man auch in den «Mitteilungen für die Gemeinde Weiach», Dezember 2006, S. 10:

«Seien Sie auf der Hut!

Seit kurzem treibt sich im Dorf ein Trickdieb herum. Er klopft vorwiegend bei älteren
Menschen an die Türe und versucht sich mit Ausreden Geld zu erschleichen. Z.B. erzählt er die Geschichte, dass ihm sein Portemonnaie gestohlen wurde und er dringend Geld fürs Taxi benötigt.

Lassen Sie sich von solchen Personen nicht einschüchtern oder unter Druck setzen. Verweigern Sie diesen Leuten den Zutritt zu Ihrer Wohnung und geben Sie ihnen auf
keinen Fall Geld.

Werden Sie von solchen Personen belästigt, melden Sie dies umgehend der Polizei.

Ausserdem informieren wir Sie, dass Hausierer eine amtliche Bewilligung (des Kantons oder der Gemeinde) benötigen um Artikel an der Haustür verkaufen zu dürfen. Verlangen Sie bei Bedarf diese Bewilligung. Falls diese nicht vorgewiesen werden kann, können Sie die Polizei verständigen.

Geben Sie Acht!
»