Dienstag, 28. November 2006

Zollgarbenstreit beigelegt

Heute vor 215 Jahren, am 28. No­vember 1791, trafen sich Vertreter der Gemeinde Weiach, des fürstbischöflich-konstanzischen Obervogts zu Röteln und des Rates der Stadt Zürich «mit und neben den Herren Obervögten des Neu-Amts» im Städtchen Eglisau zu einer Konferenz.

Da­bei kam ein Ver­gleich zustande, der schon 1789 vom konstanzischen Ober­vogt Freiherr von Landsee vorgeschlagen worden war.

Es hiess da: «Wer einen Zug [4 Stiere] hat, muss dem Zoller zu Kaiserstuhl jährlich eine Zollgarbe oder Korngarbe geben [...], wer einen halben Zug [also 2 Stiere oder Kühe] hat, muss eine halbe Garbe abliefern [...], wer keinen Zug hat, der muss nur jedes dritte Jahr eine Korngarbe (und nit mehr) geben.»

Der Streit war deshalb entbrannt, weil der Vogt von Rötelen «immer zuviel» abforderte, in­dem er Bauernhöfe, die inzwi­schen durch Erbschaft oder andere Ursachen (Aufteilung und Landverkauf) kleiner geworden waren, noch «als ganze oder halbe Züge qualifizierte». (Quelle: Staatsarchiv Zürich, Neuamt A 135/4.)

Bei diesem Zollgarbenstreit um die Bemessungsgrundlagen handelte es sich letztlich um die Frage, wer wie viel an die Besoldung des Brückenzoll-Beamten bezahlen müsse.

Die Frage des Unterhalts der Brücke selber gab übrigens auch zu Streitigkeiten Anlass. Aber das ist eine andere Geschichte.

Literatur

Zitate nach Walter Zollinger: «Weiach. 1271-1971. Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach». Dielsdorf 1972. -- Die 2. Auflage (von 1984) ist als pdf-Datei verfügbar unter: http://weiachergeschichten.ch

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