Donnerstag, 25. Januar 2007

«Buschzulage» für den Herrn Pfarrer

Nach der Selbstauflösung der DDR und der «Wende» sprach man in Deutschland im Zusammenhang mit den Sonderzulagen der in den Osten entsandten West-Beamten von der sogenannten «Buschzulage».

Sind wir gleichermassen Entwicklungsgebiet? In gewisser Hinsicht schon. Das Pfarramt Weiach war und ist keine Vollstelle. Es umfasst heute gerade einmal ein 70%-Pensum. Wenn man bedenkt, dass es auch vor 50 Jahren nicht einfach war, unter dieser Prämisse einen Pfarrer in unser Dorf zu locken und ihn dort zu halten (vgl. den Artikel Pfarrer Ryhiners Amtseinsetzung vom 21. Januar 2007), dann kann man schon versucht sein, das Folgende eine «Buschzulage» zu nennen:

«Die freiwillige Gemeindezulage an den Pfarrer wurde auf Fr. 1000.- bis Fr. 1600.- mit jährlicher Erhöhung um 100.- festgesetzt. Die Besoldung unseres Pfarrers setzt sich zusammen aus der staatlichen Besoldung, dieser freiwilligen Gemeindezulage, einer Entschädigung des Schulgutes für den Religionsunterricht der 7.8.Kl. und einer solchen der Bezirksschule Kaiserstuhl.» (G-Ch 1957, S. 9)

Immerhin musste der Herr Pfarrer nicht mehr eigenhändig zum Nebenerwerbsbauern werden, wollte er seine Familie durchbringen. Dass sich sein Gehalt aus (mindestens) fünf separaten Kassen speiste, dürfte er verschmerzt haben.

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1957 – S. 9 (Original in der Zentralbibliothek Zürich, Handschriftenabteilung, Signatur: G-Ch Weiach 1957)
[Veröffentlicht am 12.2.2007]

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