Freitag, 16. Februar 2007

Bürgernutzen light

Im Artikel Brennholz nur für Einheimische (WeiachBlog Nr. 182 vom 5. Mai 2006) haben wir schon davon berichtet: Holz aus dem Wald der politischen Gemeinde gab's nur für die Hiesigen.

Die Ausschüttung des ''Bürgernutzens'' war zwar mit dem Inkrafttreten des Gemeindegesetzes von 1926 nicht mehr zulässig. In abgeschwächter Form lebte die Tradition aber weiter, indem die Brennholzersteigerung nur für Einheimische und nur für ihren Eigenbedarf zulässig war - auch 1957 galt das unverändert:

«Am 16. Februar fand die alljährlich nur für die einheimische Bevölkerung bestimmte Brennholzsteigerung statt. Es wurden angeboten: 270 Ster Brennholzspälten und 21 Nummern Stauden.»

Am selben Tag stand abends auf dem Programm: «16. Febr.: Beide Chöre versammeln sich zur Durchführung der Jahresversammlungen.» Mit den beiden Chören sind der Männerchor und der Kirchenchor gemeint. Beide sind mittlerweile eingegangen.

Quelle

  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1957 – S. 8 (Original in der Zentralbibliothek Zürich, Handschriftenabteilung, Signatur: G-Ch Weiach 1957)

[Veröffentlicht am 2.3.2007]

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