Donnerstag, 10. Mai 2007

Die Gemeindeversammlungen vom 10. Mai 1957

In Weiach ist es Tradition, die Gemeindeversammlungen der politischen Gemeinde und der Primarschulgemeinde am selben Abend und im selben Raum durchzuführen. Das dürfte auch heute vor 50 Jahren nicht anders gewesen sein.

Zollinger berichtet in seiner Chronik über das Jahr 1957 an verschiedenen Stellen über diese Versammlungen und ihre Verhandlungsgegenstände:

Ausbau der Wasserversorgung im Oberdorf

Bei der politischen Gemeinde ging es namentlich um ein klassisches Infrastrukturvorhaben: «Am 10. Mai gewährten die Bürger einen Bruttokredit von Franken 15’000.- für die Erweiterung der Wasserversorgungs- und Hydrantenanlage im Oberdorf, beim Neubau Zeindler. Die Nettobelastung soll, nach Abzug des Beitrages der kant. Gebäudeversicherung noch Fr. 8'000.- bis 9'000.- betragen.» (G-Ch 1957 – S. 8)

Warum die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich sich daran beteiligte, ist auch klar: sie hat ein handfestes, wirtschaftliches Interesse an einer funktionierenden Löschwasserversorgung.

Die übrigen Themen, die Zollinger für die Nachwelt festhielt betreffen allesamt Schulangelegenheiten.

Lehrer-Besoldungen

«Die Schulpflege, wie auch nachher die Schulgenossen, hatten pro 1957 über eine Reihe wichtiger Angelegenheiten zu beraten und zu beschliessen. Sie seien hier angeführt:

1. Verordnung über die Besoldungen und Entschädigungen der Behördemitglieder, Lehrkräfte und übrigen Angestellten der Primarschulgemeinde Weiach. Sie wurde gem. den Anträgen der Schulpflege in der Gemeindeversammlung vom 10. Mai genehmigt und rückwirkend auf den 1. Januar 1957 in Kraft erklärt.

2. In derselben Versammlung bewilligten die Schulgenossen an die Ruhegehalte von Frl. Vollenweider a. Lehrerin und Frau Berta Stegmüller a. Nähschullehrerin freiwillige Ergänzungszulagen von jährlich Fr. 300.- bzw. Fr. 100.-.
»

Das mag nach wenig aussehen. Für die kleine Bauerngemeinde ohne grössere Industrieansiedlungen, die Weiach damals noch war, ist das ein bemerkenswerter Vorgang, der von der Wertschätzung gegenüber diesen beiden Lehrpersonen zeugt.

Von einer dieser Lehrerinnen war im WeiachBlog übrigens schon einmal die Rede, vgl. den Artikel vom 28. Januar 2007: «Viereinhalb Jahrzehnte als Lehrerin in Weiach».

Landabtausch für eine Turn- und Spielwiese

Das nächste Traktandum betraf ein Bauvorhaben beim Schulhaus:

«3. Landabtausch und Mehrerwerb von 157 m2 für Fr. 1884.- mit Frau Klara Keller- Meierhofer b. Schulhaus zur Arrondierung des Platzes für die geplante Turn- und Spielwiese. - Mit Hr. Archit. Arn. Oberli Bülach, Hr. Turninspektor Schalch Küsnacht und der Erziehungsdirektion werden auch bereits die Pläne & Kostenberechnungen für die zu schaffende Anlage besprochen.»

Bezahlt wurde also ein Quadratmeterpreis von 12 Franken. Heute müsste man an derselben Stelle auf der Hofwiese wohl mit Landpreisen über 400 Franken rechnen. Unklar ist, ob es sich um den Platz westlich oder denjenigen nördlich des Alten Schulhauses gehandelt hat. Das würden alte Katasterpläne verraten, allenfalls auch das Protokoll der Schulgemeinde.

Neue Errungenschaft: die Spezialklasse

Der letzte Punkt betraf lediglich eine Information der Stimmberechtigten über einen Ausbau des Angebots der früheren Sekundarschule Stadel. Diese hat sich seit ihrer Gründung 1836 nach den Vorgaben des Kantons zu einer mehrschichtigen Oberstufenschule weiterentwickelt, in der die Sekundarschule nur noch das oberste Segment darstellte:

«4. Ziemlich viel Zeit erforderten auch die Besprechungen mit den Schulpflegen von Stadel, Neerach & Bachs zwecks "Schaffung einer Spezialklasse" und zugleich "Zentralisation der Oberstufe des Kreises Stadel". - Um sich vor allem über die Art und Weise des Schulunterrichts an Spezialklassen ein eigenes Bild machen zu können, besuchten die Mitglieder unserer Schulpflege "unter Assistenz der Lehrerschaft" einen Schulnachmittag in der Spezialklasse des Herrn Bühler in Kloten. In gemeinsamen Sitzungen mit oben genannten nachbarlichen Behörden wurden zwei entsprechende Vertragsentwürfe ausgearbeitet. Diese können aber, da sie vorerst noch der Erziehungsdirektion zur Begutachtung vorgelegt werden müssen, erst anfangs 1958 den verschiedenen Schulgemeinden zur Genehmigung unterbreitet werden. Hoffen wir alsdann auf gutes Gelingen!» (G-Ch 1957 – S. 12f.)

Quelle

Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1957 – S. 8 u. 12-13 (Original in der Zentralbibliothek Zürich, Handschriftenabteilung, Signatur: G-Ch Weiach 1957)

[Veröffentlicht am 15.5.2007]

Keine Kommentare: