Samstag, 16. Juli 2011

Beteiligung am Kiesabbau würde Einsparungen bringen

Im gestrigen Beitrag haben wir über den Standpunkt der Kommissionsmehrheit zur «Beteiligung des Kantons Zürich an einer Aktiengesellschaft zur Ausbeutung von Kies in Weiach» (wie das Geschäft im Kantonsrat offiziell genannt wurde) berichtet. Man schrieb den 9. Oktober 1961 und die Debatte war eröffnet.

Das Kommissionsmitglied Rudolf Wild äusserte sich als zweiter Redner - und zwar offensichtlich (wenn auch nicht explizit erwähnt) als Vertreter der Kommissionsminderheit:

«R. Wild (Zürich) beanstandet, dass verschiedene Kommissionsmitglieder Beeinflussungsversuchen Aussenstehender ausgesetzt waren. Bei dieser Beteiligung des Kantons handelt es sich nicht um neue Wege, denn schon oft hat sich der Staat an wirtschaftlichen Unternehmen beteiligt. Die Haniel AG ist keine ausländische Gesellschaft, haben doch Verwaltungsrat und Geschäftsleitung ihren Sitz in der Schweiz. Er erinnert an die Abkommen der Kantone Graubünden und St. Gallen über die Pipelines, die in ihren Auswirkungen weit über die Beteiligung des Kantons an der Weiach AG hinausgehen. Nachdem gerade die bürgerlichen Fraktionen immer für einen Abbau der Staatsausgaben eintreten, haben sie hier Gelegenheit, ihren Willen zu beweisen, erwachsen doch dem Kanton aus dieser Beteiligung jährlich grosse Einsparungen. Durch diese Beteiligung wird kein neues Monopol geschaffen, wohl aber ein bestehendes gebrochen. Die übrigen Kieslieferanten werden nicht an die Wand gedrückt, da sie ja für alle andern Kieslieferungen nach wie vor in Frage kommen.»

Interessant, dass gleich im ersten Satz das intensive Lobbying negativ vermerkt wird. Man wird davon ausgehen dürfen, dass beide Lager (Haniel wie Holderbank; vgl. WeiachBlog vom 10. Juli) ihren Anteil an diesen «Beeinflussungsversuchen» hatten. Und offensichtlich war das damals noch nicht so alltäglich. Etwas Alltäglich-Selbstverständliches wäre nicht der Erwähnung wert empfunden worden.

Klar wird auch, dass Rudolf Wild eher dem linken Spektrum zuzurechnen ist, vgl. den Wink mit dem Zaunpfahl an die Bürgerlichen.

Quelle
  • Kantonsratsprotokoll 1961, S. 1790-1791. Signatur: StAZH III AAg 1 37 LS
Jubiläum 50 Jahre Weiacher Kies AG

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