Freitag, 20. April 2012

Schlussplädoyer des Regierungsrates überzeugte nicht

Im Artikel vom 31. März wurde rekapituliert, warum es 1961 um die in Gründung befindliche Weiacher Kies AG zu einer heftigen politischen Auseinandersetzung kam.

Die Artikel ab dem 1. April zeichnen den zweiten Teil der Kantonsratsdebatte zu einer möglichen «Beteiligung des Kantons Zürich an einer Aktiengesellschaft zur Ausbeutung von Kies in Weiach» nach.

Holderbank wollte keine Kantonsbeteiligung

Nach mehr als zwei Dutzend Voten erhielt Regierungsrat Meierhans am 16. Oktober 1961 noch einmal Gelegenheit, den versammelten Kantonsräten den Standpunkt der Regierung darzulegen. Seine Replik ging auch auf die von Kommissionspräsident Frei gemachten Vorwürfe (WeiachBlog von gestern, 18. April) und Fragen von weiteren Votanten ein (so z.B. die von Dr. M. Kuhn, ob schon Lieferverträge abgeschlossen worden seien):

«Regierungsrat Dr. P. Meierhans stellt fest, der Regierungsrat habe sich vorerst um die Ausbeutung des Weiacher Kieses bemüht. Als er sah, dass dies unmöglich sei, versuchte er, sich mit der Haniel AG zu verbinden. Der Holderbank AG wurde für ihr Werk in Hüntwangen der gleiche Vertrag wie der Haniel angeboten, was jedoch von dieser abgelehnt wurde. Die zwei Millionen Franken Einsparungen sind keine blosse Behauptung, sondern durch Unterlagen der Haniel AG belegt. Aus Konkurrenzgründen können aber diese Unterlagen nicht veröffentlicht werden. Dem Kanton geht es nicht um den Gewinn, sondern darum, Einblick in das Kiesgeschäft zu erhalten. Die Haniel AG hat nur dann Anspruch auf Lieferungen, wenn sie zu marktkonformen Bedingungen liefert. Um diese marktkonformen Preise festzustellen, wurde die Submission für die linksufrige Höhenstrasse eröffnet. Die kurze Frist drängte sich auf, um das Bauvorhaben innert der notwendigen Zeit ausführen zu können. Nur durch eine Beteiligung des Kantons an der Haniel AG kann verhindert werden, dass sich die beiden Hauptbeteiligten [Haniel und Holderbank] auf Kosten des Kantons einigen. Persönliche Interessen haben mit dieser Beteiligung nichts zu tun. Regierungsrat Dr. P. Meierhans wird nie in diesem Verwaltungsrat Einsitz nehmen. Bis heute wurde kein Vertrag mit Haniel über die Lieferung von Koffermaterial abgeschlossen.»

Wie beschleunigt man ohne kritisiert zu werden?

Der Kommissionspräsident konnte es sich nicht verkneifen, nachzutreten und erlaubte sich das letzte Wort:

«H. Frei - Zürich erklärt, es sei unkorrekt, dass erst am 9. Oktober 1961 die Submission ausgeschrieben wurde, nachdem die Notwendigkeit der Lieferungen dem Regierungsrat schon seit einem halben Jahr bekannt war.»

Wenn man sich die Sachzwänge vor Augen führt (Parlament gegen Staatskieswerke und gleichzeitig absehbar grosser Bedarf für den Nationalstrassenbau), dann kann man schon fragen, weshalb die Ausschreibung erst am Tag der ersten Debatte erfolgte.

Unter Einrechnung des Kopfschüttelns, das dem Regierungsrat wohl von Seiten des Kommissionspräsidenten gegolten hätte, wäre man bei der Verwaltung zweigleisig gefahren (Laufender Antrag ans Parlament und parallel dazu das Submissionsverfahren auf 10 Jahre), wird das gewählte Vorgehen aber zumindest verständlicher.

Fast zwei Drittel sind dagegen

Damit war das Geschäft endlich reif für die Abstimmung.

«Der Kantonsrat beschliesst mit 87 gegen 47 Stimmen:

I. Der Kredit von Fr. 1 000 000.- für die Beteiligung des Kantons Zürich an einer Aktiengesellschaft zur Ausbeutung von Kies in Weiach wird abgelehnt.

II. Mitteilung an den Regierungsrat.
»

Und so kommt es, dass die Weiacher Kies AG bis heute nur zwei Aktionäre hat. Die Gemeinde Weiach und den jeweiligen Anlagenbetreiber.

Quelle
  • Kantonsratsprotokoll 1961, S. 1806. Signatur: StAZH III AAg 1 37 LS
Jubiläum 50 Jahre Weiacher Kies AG

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